Habeck hat Strafantrag wegen "Schwachkopf" selbst gestellt!
Zitat von neon am 15. November 2024, 10:46 UhrDie Staatsanwaltschaft bestätigt es! Robert Habeck, der Mann, der Kanzler werden will, hat persönlich Strafantrag gestellt gegen einen Bürger, der ihn als "Schwachkopf" bezeichnet hat, und so eine Hausdurchsuchung herbeigeführt. Dieser Mann verbietet sich nicht nur für jedes Amt, dieser Mann ist gefährlich und politisch erledigt. Er würde die Hölle gegen die Meinungsfreiheit entfesseln. Wer Habeck wählt, wählt das Grundgesetz ab.
Was ist passiert:
"Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug «Schwachkopf PROFESSIONAL» zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren."
Stefan Niehoff war im Morgengrauen des 12. November 2024 von Polizisten aus dem Schlaf geklingelt worden – gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter, die das Down-Syndrom hat.
Sein Vergehen: Er hatte auf «X» ein Meme retweetet, in dem Bundeswirtschaftsminister Habeck scherzhaft als "Schwachkopf" bezeichnet wurde.
Wie die Medien (bekannte Tageszeitungen, Facebook, X (ehem. Twitter), NIUS oder auch Facebook und andere Medien) schreiben, dass es sich um dieses Bild Schwarzkopf handelt, das veröffentlicht wurde und Herr Habeck Strafanzeige gestellt hat.
Herr Habeck hatte nicht anderes zu tun, als einen Strafantrag wegen Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft Bamberg einzureichen, was nun ziemlichen Ärger für den Herrn Niehoff gibt und auch masslos übertrieben zu sein scheint.
"Die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Dies ist strafbar als gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung gemäss §§ 185,188 Abs. 1,194 StGB."Die grösste Frechheit ist, dass der Herr Habeck (bekannt als Kinderbuchautor) eine Abmahnagentur ("So Done") beauftragt hat, um das Netz nach Hasskommentaren zu durchforsten und zu melden.
Wie soll das alles weitergehen?
Die Staatsanwaltschaft bestätigt es! Robert Habeck, der Mann, der Kanzler werden will, hat persönlich Strafantrag gestellt gegen einen Bürger, der ihn als "Schwachkopf" bezeichnet hat, und so eine Hausdurchsuchung herbeigeführt. Dieser Mann verbietet sich nicht nur für jedes Amt, dieser Mann ist gefährlich und politisch erledigt. Er würde die Hölle gegen die Meinungsfreiheit entfesseln. Wer Habeck wählt, wählt das Grundgesetz ab.
Was ist passiert:
"Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug «Schwachkopf PROFESSIONAL» zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren."
Stefan Niehoff war im Morgengrauen des 12. November 2024 von Polizisten aus dem Schlaf geklingelt worden – gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter, die das Down-Syndrom hat.
Sein Vergehen: Er hatte auf «X» ein Meme retweetet, in dem Bundeswirtschaftsminister Habeck scherzhaft als "Schwachkopf" bezeichnet wurde.
Wie die Medien (bekannte Tageszeitungen, Facebook, X (ehem. Twitter), NIUS oder auch Facebook und andere Medien) schreiben, dass es sich um dieses Bild Schwarzkopf handelt, das veröffentlicht wurde und Herr Habeck Strafanzeige gestellt hat.
Herr Habeck hatte nicht anderes zu tun, als einen Strafantrag wegen Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft Bamberg einzureichen, was nun ziemlichen Ärger für den Herrn Niehoff gibt und auch masslos übertrieben zu sein scheint.
"Die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Dies ist strafbar als gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung gemäss §§ 185,188 Abs. 1,194 StGB."
Die grösste Frechheit ist, dass der Herr Habeck (bekannt als Kinderbuchautor) eine Abmahnagentur ("So Done") beauftragt hat, um das Netz nach Hasskommentaren zu durchforsten und zu melden.
Wie soll das alles weitergehen?
Zitat von klwild am 19. November 2024, 13:09 Uhr... und dann findet man so etwas im Internet. Er regt sich über "Schwachkopf" auf, aber "NAZI Schlampe" ist erlaubt.
... und dann findet man so etwas im Internet. Er regt sich über "Schwachkopf" auf, aber "NAZI Schlampe" ist erlaubt.