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«5» Regel an die sich Verkehrsteilnehmer wenig halten und zu Missverständnissen führen
Zitat von crissi am 27. Juli 2024, 14:19 UhrVerkehrsirrtümer sind häufige Missverständnisse oder falsche Annahmen über Verkehrsregeln und -verhalten, die oft zu gefährlichen Situationen führen können.
Hier sind fünf typische Verkehrsirrtümer:
- Blinken beim Kreisverkehr:
Viele Verkehrsteilnehmer glauben, dass sie beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken müssen. Tatsächlich ist das Blinklicht beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht erforderlich. Blinken ist jedoch notwendig, wenn man den Kreisverkehr verlässt, um den anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, in welche Richtung man fahren möchte.- Rettungsgasse auf der Autobahn:
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man die Rettungsgasse erst bei einem Stau bilden muss. Tatsächlich sollte die Rettungsgasse bereits gebildet werden, wenn der Verkehr nur leicht stockt, damit Einsatzfahrzeuge schnell durchkommen. Auf zweispurigen Strassen fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links und die Fahrzeuge auf der rechten Spur ganz nach rechts. Auf dreispurigen Strassen weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links und die Fahrzeuge auf den anderen Spuren nach rechts aus.- Zebrastreifen und Halten:
Viele glauben, dass Fahrzeuge anhalten müssen, sobald ein Fussgänger in die Nähe eines Zebrastreifens kommt. Tatsächlich muss ein Fahrzeug nur anhalten, wenn ein Fussgänger deutlich erkennbar die Absicht hat, den Zebrastreifen zu überqueren. Es reicht nicht, wenn der Fussgänger lediglich in der Nähe steht, ohne Anzeichen, dass er die Strasse überqueren will.- Rechts-vor-links-Regel:
Diese Regel wird oft missverstanden, insbesondere in Wohngebieten oder auf Parkplätzen. Die Rechts-vor-links-Regel gilt nur, wenn keine anderen Verkehrszeichen oder Markierungen eine Vorfahrtsregelung anzeigen. An Kreuzungen, bei denen die Vorfahrt durch Schilder geregelt ist, hat die Beschilderung Vorrang vor der Rechts-vor-links-Regel. Auch auf Parkplätzen gelten in der Regel spezifische Regeln, die durch Schilder oder Markierungen angezeigt werden.- Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern:
Viele Autofahrer wissen nicht genau, welchen Mindestabstand sie beim Überholen von Radfahrern einhalten müssen. In vielen Ländern beträgt dieser Abstand mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter ausserorts. Diese Regel ist wichtig, um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Verkehrsirrtümer sind häufige Missverständnisse oder falsche Annahmen über Verkehrsregeln und -verhalten, die oft zu gefährlichen Situationen führen können.
Hier sind fünf typische Verkehrsirrtümer:
- Blinken beim Kreisverkehr:
Viele Verkehrsteilnehmer glauben, dass sie beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken müssen. Tatsächlich ist das Blinklicht beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht erforderlich. Blinken ist jedoch notwendig, wenn man den Kreisverkehr verlässt, um den anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, in welche Richtung man fahren möchte. - Rettungsgasse auf der Autobahn:
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man die Rettungsgasse erst bei einem Stau bilden muss. Tatsächlich sollte die Rettungsgasse bereits gebildet werden, wenn der Verkehr nur leicht stockt, damit Einsatzfahrzeuge schnell durchkommen. Auf zweispurigen Strassen fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links und die Fahrzeuge auf der rechten Spur ganz nach rechts. Auf dreispurigen Strassen weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links und die Fahrzeuge auf den anderen Spuren nach rechts aus. - Zebrastreifen und Halten:
Viele glauben, dass Fahrzeuge anhalten müssen, sobald ein Fussgänger in die Nähe eines Zebrastreifens kommt. Tatsächlich muss ein Fahrzeug nur anhalten, wenn ein Fussgänger deutlich erkennbar die Absicht hat, den Zebrastreifen zu überqueren. Es reicht nicht, wenn der Fussgänger lediglich in der Nähe steht, ohne Anzeichen, dass er die Strasse überqueren will. - Rechts-vor-links-Regel:
Diese Regel wird oft missverstanden, insbesondere in Wohngebieten oder auf Parkplätzen. Die Rechts-vor-links-Regel gilt nur, wenn keine anderen Verkehrszeichen oder Markierungen eine Vorfahrtsregelung anzeigen. An Kreuzungen, bei denen die Vorfahrt durch Schilder geregelt ist, hat die Beschilderung Vorrang vor der Rechts-vor-links-Regel. Auch auf Parkplätzen gelten in der Regel spezifische Regeln, die durch Schilder oder Markierungen angezeigt werden. - Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern:
Viele Autofahrer wissen nicht genau, welchen Mindestabstand sie beim Überholen von Radfahrern einhalten müssen. In vielen Ländern beträgt dieser Abstand mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter ausserorts. Diese Regel ist wichtig, um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
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Zuletzt bearbeitet am 29. Juli 2024, 14:45 von admin